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Der Kreistag ist das höchste parlamentarische Gremium des Landkreises
Der Kreistag beschließt über die wichtigen Angelegenheiten des Landkreises, zum Beispiel über
- die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen, auch der Haushaltssatzung,
- die Festsetzung des Investitionsprogramms,
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