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Bürgermeister Herbert Hunkel
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Kreisausschuss
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Der Kreisausschuss
Der Kreisausschuss beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Kreistag vorbehalten sind oder soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Er hat insbesondere die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten und die Geschäftsführung des Landrates zu überwachen. Gemeinsam mit dem Landrat nimmt der Kreisausschuss die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahr.
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